Steinheim (red). Im Oktober 2015 wurde durch den Kreistag des Kreises Höxter der Entschluss gefasst, den Landschaftsplan Nr. 8 „Steinheim“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Steinheim außerhalb der bebauten Ortschaften in den Gemarkungen Bergheim, Eichholz, Grevenhagen, Hagedorn, Ottenhausen, Rolfzen, Sandebeck, Steinheim und Vinsebeck. Gemäß des Paragraphen 16 des Landesnaturschutzgesetzes sind Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Von diesem Recht kann am 17. Oktober um 19 Uhr Gebrauch gemacht werden, wenn die Kreisverwaltung im Rathaus der Stadt Steinheim über die allgemeine Ziele und Zwecke der Planung informiert. Bürgerinnen und Bürger haben demnach die Möglichkeit zur Äußerung.

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