Kreis Höxter (red). Seit dem 26. Mai liegt die Inzidenz im Kreis Höxter unterhalb der Grenze von 50. Damit treten gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW weitere Lockerungen des öffentlichen Lebens in Kraft. Sie gelten ab dem heutigen Mittwoch, 2. Juni.

„Das Land NRW hat offiziell festgestellt, dass die Inzidenz im Kreis Höxter stabil unter der Grenze von 50 liegt. Dies ist die Voraussetzung für weitere Lockerungen“, erklärt Matthias Kämpfer, Leiter des Krisenstabes des Kreises Höxter.

Für Landrat Michael Stickeln sind die neuen Lockerungen ein Lohn für den verantwortungsvollen Umgang der Menschen im Kreis Höxter mit den geltenden Corona-Regeln. „Seit Februar liegt die Inzidenz im Kreis Höxter mit Ausnahme nur eines Tages unter 100. Das ist ein Erfolg, den die wir uns gemeinsam durch unsere Achtsamkeit erarbeitet haben. Umso wichtiger sind nun die Öffnungsperspektiven für unsere heimische Wirtschaft“, so Landrat Stickeln. „Ich hoffe sehr, dass der Abwärtstrend der Inzidenz in unserem Kreis Höxter anhält und zeitnah weitere Lockerungen möglich sind.“

Ab heute, 2. Juni, gelten im Kreis Höxter nun folgende Regelungen:

  •  Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
  • Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.
  • Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. Innen ist kontaktfreier Sport (einschl. Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich. Innen ist Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu 12 Personen erlaubt. Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
  • Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests. Partys sind weiterhin verboten.
  • Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen.
  • Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind mit negativen Tests möglich.
  • Die Kundenbegrenzung im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, reduziert sich auf eine Person pro 10 Quadratmeter.
  • Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich.
  • Im Bereich Beherbergung und Tourismus ist die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.